Archiv für das Tag 'Solariengesetz'

Machen Sie mit bei einem kleinen Gedankenexperiment:
Sie haben vor Jahren den Führerschein Klasse 3 erworben und sind seither unfallfrei gefahren. Sie sind sich darüber hinaus durchaus bewusst, dass Sie ein potentiell gefährliches Gerät bedienen und haben das bisher immer verantwortungsvoll getan.

Jetzt will die Regierung nicht tatenlos dem bunten Treiben auf der Strasse zusehen. Sie erlässt nach jahrelangen Kampagnen und Protesten der Fußgänger-Liga und der Vereinigung zum Schutz von Fahrradfahrern (VSF) – unterstützt und gesponsert vom Förderverband Zweirad und der Deutschen Schuh- und Laufwerk Gesellschaft – eine Verordnung, nach der Sie verpflichtet sind:

  • sich nach einer Fahrpause von vier Wochen (also mindestens nach jedem Jahresurlaub) von einem professionellen Fahrlehrer in die Bedienung des Autos neu einweisen zu lassen und
  • als Vertiefung eine Informationsschrift zu lesen über die Gefahren des motorisierten Verkehrs;
  • diese Einweisung in einem Dokument zu bestätigen, das der Fahrlehrer drei Jahre lang aufbewahren muss;
  • nach einer Fahrpause von drei Monaten den Führerschein neu zu erwerben;
  • vom Fahrlehrer danach einen Stufenplan für das Verhalten im Straßenverkehr entsprechend den verschiedenen Erfahrungsstufen (z.B.: je länger desto schneller) in Empfang zu nehmen,
  • sich schriftlich auf die Einhaltung dieses Stufenplans zu verpflichten in einem Dokument, das drei Jahre aufzubewahren ist und bei Verkauf der Fahrschule vom neuen Besitzer wiederum drei Jahre archiviert werden muss;
  • darauf zu achten, dass wann immer Sie in ein Auto einsteigen, ein ausgebildeter Fahrlehrer in der Nähe ist – für alle Fälle;
  • vom Fahrlehrer eine Broschüre über Gefahren und Risiken des Autofahrens und über die potentiell todbringende Qualität von Autos mit Otto- und Dieselmotor aushändigen zu lassen und diese aufmerksam zu studieren;
  • eine Liste der gängigen Gefahren im Strassenverkehr mit Kombustionsmaschinen im Innenraum Ihres Autos an deutlich sichtbarer Stelle anzubringen;
  • auf der Innenseite der Motorhaube einen Aufkleber mit Warnhinweisen über die Gefahren laufender Motoren, Abgase, Ölverluste etc. und deren tödliche Wirkung zu applizieren;
  • und vieles mehr.

Die Regierung ist der festen Überzeugung, damit die Gefahren des Autofahrens an der Wurzel gepackt zu haben und die Zahl der Unfälle und der Verkehrstoten gegen Null driften zu lassen.

Würden Sie dem vorbehaltlos zustimmen? Nicht?

Sie halten das für einen weit hergeholten Scherz?

Dann schauen sie sich mal den eben bekannt gegebenen Verordnungsentwurf  des Bundesumweltministerium zum “Solariengesetz” an. Dort werden alle diese Maßnahmen – und das gelegentlich doppelt – „verordnet“ für Nutzer und Betreiber von Solarien.

Nach dreissig Jahren ohne verpflichtende Regeln und Vorschriften (ausser den gängigen Geräte-Normen) – um im Bild zu bleiben: ohne Straßenverkehrsordnung und Fahrlehrer-Ausbildungsvorschriften – holt der Gesetz- und Verordnungsgeber jetzt alles Versäumte nach und geht dabei ohne Rücksicht auf Verluste in die Vollen. Mehr Regulierung geht nicht, so viel Regulierung war noch nie. Da bleibt keine Entscheidungslücke offen. Nicht für den mündigen Verbraucher und nicht für den Sonnenstudio-Unternehmer im Wettbewerb.

Die Frage drängt sich auf:  Soll hier der derart  administrativ drangsalierte Sonner mit Nachdruck auf die verbleibenden “Freiheitsbereiche”: Balkon, Baggersee und Ballermann, gedrängt werden?

Ist Vernunft und Verantwortung – auch beim Genuss von UV-Strahlen – tatsächlich nur hinter Paragraphengittern sicher? Gibt es zwischen totaler Regellosigkeit und totaler Ver-regulierung keinen Mittelweg, durch Rahmensetzung geschaffene Freiräume für persönliche Entscheidungen zum Beispiel? Schon die Schildbürger scheiterten einst bei dem Versuch, die Sonnenstrahlen einzufangen und ins Rathaus zu tragen.

Noch handelt es sich ja um einen Entwurf, da bleibt noch Zeit zum Nachdenken.

dalli

John Dalli, Eu-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz

Für die Presse war es wieder einmal ein gefundenes Fressen und einem geschenkten Gaul schaut man bekanntlich nicht so genau ins Maul.

Jede siebte Sonnenbank macht krank“,  “Sonnenstudios gefährden die Gesundheit”, “Burn Baby Burn: Strahlende Sonnenbänke“, “Neueste Horrormeldung…” – es rauschte mal wieder im deutschen Blätterwald, und wie so oft bei diesem Thema spielten die Fakten eine eher untergeordnete Rolle. Was war passiert?

Der neue EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, John Dalli, hatte in Brüssel eine Erhebung aus den letzten beiden Jahren vorgestellt, bei der sich zeigte, dass knapp 15 Prozent der europaweit untersuchten Sonnenstudios nicht den neuen EU-Bestimmungen (Euronorm) zum Beispiel über Bestrahlungsstärken von 0,3 W/m² entsprachen.

Hätten nun die deutschen Medien und Presseagenturen genauer hingeschaut, wäre ihnen aufgefallen, dass

  1. diese neuen EU-Regulierungen, vor allem die o,3 W/m² für alle Geräte,  in Deutschland überhaupt noch nicht gelten. Das passiert erst mit der Verabschiedung der noch in Arbeit befindlichen Verordnung zum sog. “Solariengesetz” vom Juli vergangenen Jahres, und u.a. aus diesem Grund,
  2. in Deutschland nur ganze zwei (2) Studios, davon ein Selbstbedienungsstudio, in die Untersuchung einbezogen worden waren, und dass sich folglich
  3. das Entsetzen über die Verfehlung eines nicht gültigen Standards durch 0,04 Prozent der deutschen Sonnenstudios sich eigentlich in Grenzen halten sollte.

Soviel journalistische Sorgfalt, dass auch noch der Unterschied zwischen Bestrahlungsstärke und der für die Wirkung ausschlaggebenden Bestrahlungsdosis berücksichtigt würde, mag man den überlasteten Redakteuren erst garnicht zumuten. Dass

  • zwei Stunden in der Mittagssonne am Ballermann mehr Schaden in der Haut anrichten und weniger positive Wirkungen wie etwa Vitamin D-Synthese bewirken kann als
  • 10 Minuten auf einer Sonnenbank mit 0,6 W/m²

ist allerdings auch ohne umfassende Recherche nachvollziehbar.

Erst garnicht erwähnt wird die auch vom EU-Kommissar ausdrücklich gewürdigte Tatsache, dass sich die Solarienverbände, vertreten durch die European Sunlight Association (ESA), seit Jahren aktiv und in enger Kooperation mit der europäischen Kontroll-Initiative PROSAFE im Rahmen der “Joint Action on Sunbeds (JAS)” an der Entwicklung und Durchsetzung einheitlicher Regularien in Europa beteiligt hat.  Ein einheitlicher Standard und durchsichtige Kontrollmechanismen sind – leicht nachvollziehbar – durchaus auch im Interesse der europäischen Solarienbranche! (Hier die Stellungnahme der ESA dazu).

Nun mangelt es sicher am deutschen Besonnungmarkt – wie in allen anderen Branchen auch – nicht an “schwarzen Schafen”, die sich auch nach der offiziellen Einführung von allgemein akzeptierten Standards als anpassungsresistent erweisen werden.  Aber das kann dann erst nach Einführung der Standards durch Kontrollen festgestellt und dann – sicher wieder mit dramatisch-semantischem Aufwand – von den einschlägigen Medien beklagt werden.

Quelle: Pressemeldungen EU-Kommission und ESA/diverse Veröffentlichungen in der Tagespresse

Foto: R. Maschewski

Foto: R. Maschewski

Wie erwartet passierte heute mittag das “Solariengesetz” (Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung) mit der Mehrheit von Koalition, Grünen und Linken in Zweiter und Dritter Lesung den Bundestag ohne viel Aufhebens.

Tatsächlich enthält das Gesetzt ausser dem Solarienverbot für Jugendliche unter 18 Jahren wenig Substantielles. Erst die Ausführungsverordnung(en) werden die Weichen für die Zukunft der Besonnungsbranche stellen. Die Diskussion um die Details dort hat erst begonnen.

Nach der vermutlich “glatten” Verabschiedung im Bundesrat am 10.Juli, nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird das Gesetz vermulich in der jetzt vorliegenden Form gültig – voraussichtlich spätestens im September.

Interessanter als der Vorgang selbst ist die unmittelbare Medien-Reaktion. Wie schon in der Vergangenheit referieren alle Medien – zumeist im Gefolge der dpa-Meldung aus dem Bundestag – reflexartig die seit Jahren wiederholten “Formeln”, mal mit Zitat der Autoren Deutsche Krebshilfe und ADP , mal ohne, über die verderblichen Folgen der künstlichen Besonnung im allgemeinen und für Jugendliche unter 18  Jahren im besonderen.

Dabei ist nicht eigentlich die Einseitigkeit der Auswahl halbwahrer wissenschaftlicher Befunde und der eher “spielerische” Umgang mit Statistiken bemerkenswert, als vielmehr die Unbefangenheit dieser Medien, solche Behauptung ohne jede Überprüfung nachzuplappern.

Nun ist die Verabschiedung eines ohnehin seit langem von allen Seiten eher gelassen-freundlich erwarteten Gesetzes sicher kein zwingender Anlass für eine differenzierte Analyse auf den aktuellen Medienseiten. Dennoch könnte man erwarten, dass gewisse polemische Kunstgriffe aus Angst-Kampagnen gegen Sonne und Solarien in ernstzunehmenden Medien keine Chance hätten. Beispiel:  “Von den schätzungsweise 14 Millionen Solarienbenutzern (haben) mehr als drei Millionen im Alter von 10 bis 17 Jahren mit dem künstlichen Bräunen begonnen.”

Woher auch immer diese drei Millionen geschöpft wurden, sicher ist, dass darunter 10-13-jährige praktisch garnicht und 14-15jährige nur in verschwindenden Mengen zu finden waren.  Tatsächlich weisen ja jedermann zugängliche Studien aus, dass z.B. der Anteil der 14jährigen, die sich regelmäßig, also einmal im Monat oder häufiger, auf die Sonnenbank legen, nicht einmal die 1-Prozent-Grenze überschreiten. Tatsächlich aber treibt die Vorstellung einer Art Massenbesonnung von 10jährigen, die mit einem solchen Zitat provoziert wird, dem ahnungslosen Leser Schauer über den Rücken und sichert die Zustimmung zu strengsten Maßnahmen gegen solch kinderschänderische Umtriebe.
(Kürzlich erst hatte ein veritabler Charité-Professor sich zu der dann viel zitierten Behauptung aufgeschwungen,  50 Prozent aller 14jährigen benutze regelmäßig ein Solarium – vermutlich mit dem schwer angreifbaren ethischen Argument, im Interesse einer guten Sache – hier: der Diffammierung der künstlichen Besonnung – sei ein Unterschied zwischen Behauptung und Wirklichkeit von läppischen 49 Prozentpunkten gerechtfertigt.)

Kein Wunder also, dass beim Verprügeln der “bösen” Sonne die wesentlich gravierenderen Gesundheitsfolgen der “guten” Sonne auf der Strecke bleiben.

Dabei geht es garnicht um das “Solariengesetz” selbst, dem nicht einmal die Branchenverbände widersprochen haben, wenn ihnen auch eine Verbotsregelung ab 16 Jahren aus wohlerwogenen Gründen (Jugendliche sind neben den Alten die größte Risikogruppe bei den Negativfolgen des Vitamin D-Mangels) vermutlich lieber gewesen wäre. Erschreckend ist vielmehr die emotional aufgeladene Einäugigkeit der veröffentlichten Meinung, die halbe Wahrheiten über wissenschaftlich durchaus umstrittene Negativ-Folgen der künstlichen Besonnung bedenkenlos verbreitet und bei den wissenschaftlich oft sehr viel solider oder zumindest ähnlich solide abgesicherten positiven Sonnen- und Solarienfolgen merkwürdige Berührungsängste entwickelt.

Dabei dürfte es doch garnicht so schwierig sein,  die nicht-kontroversen Fakten zu akzeptieren und die kontroversen, wissenschaftlich umso spannenderen Fragen offen und abgewogen öffentlich zu diskutieren.  Ein Gesetzgebungs- und Verordnungsprozess wäre dafür tatsächlich eine willkommene Gelegenheit -  eine Gelegenheit allerdings, die einmal mehr vertan zu werden droht.

Kaum war das Umweltgesetzbuch am Widerstand vor allem der CSU gescheitert, schon legte das Bundesumweltministerium ein gesondertes „Solariengesetz“ vor, das praktisch wortgleich dem IV. Buch des Umweltgesetzbuchs formuliert war („Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung, NISG“). Der Entwurf ist auf der Website des BMU einzusehen.

Wie im gescheiterten Umweltgesetzbuch – IV. Buch – sind alle substantiellen Regelungen, ausser dem Solarienverbot für Jugendliche unter 18 Jahren, späteren Verordnungen vorbehalten.  Aber schon im wenig später tagenden Koalitionsausschuss wurde man sich nicht wirklich über die Eckpunkte, wie etwa das Solarienverbot Jugendlicher, einig. Das sollten die Fraktionen im Bundestag untereinander ausfechten, so hieß es.

Dennoch winkte das Kabinett die Vorlage in seiner Sitzung am 11. März durch. Das Parlament und seine Ausschüsse sind jetzt am Zug. Das müsste nun schon eine Art ICE sein, wenn das Gesetz noch vor Ende der Legislaturperiode am Ziel sein sollte. Ein „Fahrplan“ sieht die Verabschiedung des Gesetzes spätestens im Juli vor:

  • 1. Lesung Bundestag 07.05.2009
  • Erste Lesung Bundesrat 15.05.2009
  • 2. und 3. Lesung -Verabschiedung Bundestag 19.06.2009
  • Verabschiedung Bundesrat 10.07. 2009
  • Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

6 Monate nach Unterzeichnung und Veröffentlichung tritt das Gesetz in Kraft – sprich:  Ende 2009/Anfang 2010

Ob und wann die Ausführungsverordnungen dann folgen – und damit die eigentlichen Inhalte – ist offen.

Anders als das Bundesnaturschutzgesetz und das Bundeswassergesetz könnte das „Solariengesetz“ (das Gesetz und die inhaltlich entscheidenden Ausführungsverordnungen) bei seiner Vorgeschichte den Wettlauf mit dem Ende der Legislaturperiode also dennoch verlieren und erst im nächsten Bundestag neu verhandelt werden. Im Interesse der „Planungssicherheit“ für alle Teilnehmer im Besonnungsmarkt wäre das bedauerlich.

zerti-neuFreiwillige gegen staatliche Regelung – wirklich ein Gegensatz?

Eng verbunden mit dem Schicksal des “Solariengesetzes” ist die weitere Entwicklung des Gütesiegels “Geprüftes Sonnenstudio“.

Hier entwickelte sich ein merkwürdiges Zusammenspiel von Solariengegnern und Teilen der Solarienbranche:  Während das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) die zweifellos negativen – wenn auch nicht annähernd im behaupteten Umfang-  Ergebnisse der Kontrollen bei den zertifizierten Studios dankbar zum Anlass nahm, mit der groben Keule die “Geprüften Sonnenstudios” zu prügeln, um die unbedingte Notwendigkeit eines umfassenden Gesetzes zur Detailregelung des Besonnungsmarktes zu “beweisen”, verfielen Vertreter der Solarienbranche in eine trotzige “dann-eben-nicht”-Haltung und erklärten die Zertifizierung für gescheitert. Eigene Anstrengungen und Initiativen seien da nun nicht mehr nötig und sinnvoll. Wo alle Studios gleich gemacht seien, wäre eine Differenzierung durch Qualität nicht mehr möglich und vor allem nicht mehr wirtschaftlich. Ein Qualitätssiegel hätte damit seinen Sinn verloren.

Denkblockaden lösen!

Nicht zuletzt diese wechselseitige Denk-Blockade scheint mitverantwortlich zu sein für den fatalen Schwebezustand, in dem alle Initiativen und Anstrengungen für eine notwendige Fortentwicklung der Besonnungs-Dienstleistungen zu ersticken drohen.

In Wirklichkeit aber verhindern die „Extremisten“ auf beiden Seiten die nahe liegende und sowohl in anderen Branchen als auch für die Solarienbranche in anderen Ländern längst funktionierende Lösung des Problems im Konsens:
Eine gesetzliche „Basisregelung“, die eine gesunde Grundlage für gleiche Wettbewerbsbedingungen unter den Sonnenstudios, Herstellern und Dienstleistern schafft, aber ausreichend Raum lässt für die kreative Fortentwicklung der Besonnungsleistungen und für Angebote überlegener Qualität zu angemessenen Preisen.

Zum Wohle keineswegs nur der Solarienbranche und der gut geführten Sonnenstudios, sondern viel mehr noch im Interesse des mündigen Verbrauchers, der sehr wohl beurteilen kann, wo er die Wohlfühleffekte der Sonnenbank gekoppelt mit den zahllosen positiven Wirkungen für die physische und psychische Gesundheit im Vertrauen auf ein professionelles und leidenschaftlich interessiertes Studio-Management entspannt genießen kann – und wo eben nicht.

Und wenn ihm dabei ein strikt kontrolliertes, freiwilliges Gütesiegel die Wahl erleichtert, um so besser! Der Bürokraten-Traum von der totalen Regulierung schliesst jeden Qualitäts-Wettbewerb um den kritischen Verbraucher aus und hinterlässt: Gleichgültigkeit! Wer will das schon!

jugend-stephan-wengelinski_pixeliode1Es gibt viele Gründe dafür, dass Jugendliche eine Sonnenbank nutzen – oder eben nicht. Staatliche Gesetze mit Zugangsbeschränkungen für Jugendliche scheinen nicht zu diesen Gründen zu gehören!

Obwohl in den vergangenen Jahren zahlreiche Staaten der USA (19 Staaten bis zum Jahr 2004) solche Gesetze mit Beschränkungen oder Verboten von Solariennutzung für Jugendliche eingeführt haben, hat sich daraufhin das tatsächliche Verhalten der Jugendlichen so gut wie überhaupt nicht verändert.

Zu dieser überraschenden Schlussfolgerung kommt jetzt eine repräsentative Studie im Auftrag der American Cancer Society.

Zwischen den Jahren 1998 und 2004 stieg die Solarien-Nutzung Jugendlicher unwesentlich von 10 auf 11 Prozent. In Staaten mit gesetzlichen Regulierungen für die Solariennutzung Jugendlicher blieb die Nutzung unverändert oder sank geringfügig, in Staaten ohne solche Gesetzte stieg die Nutzung geringfügig – beide Tendenzen waren statistisch nicht relevant (d.h. innerhalb des Zufallsbereichs, d. Red.)”, so das Fazit der Wissenschaftler.

Die Studie untersuchte sowohl die Nutzung einer Sonnenbank jeweils im Jahr vor der Befragung als auch die Häufigkeit der Nutzung. Dabei stellte sich heraus, dass in den Staaten mit entsprechenden Gesetzen, die nach 1998 erlassen wurden, die Zahl der jugendlichen Solariennutzer zwar ein wenig zurückging, aber die Häufigkeit der Nutzung durch die einzelnen Jugendlichen deutlich anstieg. Eine Erklärung für dieses Phänomen konnten die Forscher nicht liefern.

Anders als die staatlichen Gesetze hatte das Vorbild der Eltern und deren Erlaubnis erheblich Auswirkungen auf das Verhalten der Jugendlichen, ebenso wie – nicht erstaunlich – die allgemeine Einstellung zu Sonne und Besonnung.  Jugendliche, die sich gern und häufiger im Freien an der Sonne aufhalten, nutzen auch häufiger eine Sonnenbank, wenn die Natursonne nicht zur Verfügung steht. Eine offensichtliche Tatsache übrigens, die gern von Studien ignoriert wird, die gesundheitliche Folgen von UV-Strahlen auf den Gebrauch von Solarien zurückzuführen versuchen.

Quelle: HighWire

Studie: Vilma Cokkinides, Martin Weinstock, DeAnn Lazovich, Elizabeth Ward, and Michael Thun, Indoor tanning use among adolescents in the United States, CANCER; online vorab publiziert Dezember 2008; print, 15. Januar 2009

Foto: pixelio/Stephan Wengelinski