Sonnen viel gefährlicher als Auto fahren?
Machen Sie mit bei einem kleinen Gedankenexperiment:
Sie haben vor Jahren den Führerschein Klasse 3 erworben und sind seither unfallfrei gefahren. Sie sind sich darüber hinaus durchaus bewusst, dass Sie ein potentiell gefährliches Gerät bedienen und haben das bisher immer verantwortungsvoll getan.
Jetzt will die Regierung nicht tatenlos dem bunten Treiben auf der Strasse zusehen. Sie erlässt nach jahrelangen Kampagnen und Protesten der Fußgänger-Liga und der Vereinigung zum Schutz von Fahrradfahrern (VSF) – unterstützt und gesponsert vom Förderverband Zweirad und der Deutschen Schuh- und Laufwerk Gesellschaft – eine Verordnung, nach der Sie verpflichtet sind:
- sich nach einer Fahrpause von vier Wochen (also mindestens nach jedem Jahresurlaub) von einem professionellen Fahrlehrer in die Bedienung des Autos neu einweisen zu lassen und
- als Vertiefung eine Informationsschrift zu lesen über die Gefahren des motorisierten Verkehrs;
- diese Einweisung in einem Dokument zu bestätigen, das der Fahrlehrer drei Jahre lang aufbewahren muss;
- nach einer Fahrpause von drei Monaten den Führerschein neu zu erwerben;
- vom Fahrlehrer danach einen Stufenplan für das Verhalten im Straßenverkehr entsprechend den verschiedenen Erfahrungsstufen (z.B.: je länger desto schneller) in Empfang zu nehmen,
- sich schriftlich auf die Einhaltung dieses Stufenplans zu verpflichten in einem Dokument, das drei Jahre aufzubewahren ist und bei Verkauf der Fahrschule vom neuen Besitzer wiederum drei Jahre archiviert werden muss;
- darauf zu achten, dass wann immer Sie in ein Auto einsteigen, ein ausgebildeter Fahrlehrer in der Nähe ist – für alle Fälle;
- vom Fahrlehrer eine Broschüre über Gefahren und Risiken des Autofahrens und über die potentiell todbringende Qualität von Autos mit Otto- und Dieselmotor aushändigen zu lassen und diese aufmerksam zu studieren;
- eine Liste der gängigen Gefahren im Strassenverkehr mit Kombustionsmaschinen im Innenraum Ihres Autos an deutlich sichtbarer Stelle anzubringen;
- auf der Innenseite der Motorhaube einen Aufkleber mit Warnhinweisen über die Gefahren laufender Motoren, Abgase, Ölverluste etc. und deren tödliche Wirkung zu applizieren;
- und vieles mehr.
Die Regierung ist der festen Überzeugung, damit die Gefahren des Autofahrens an der Wurzel gepackt zu haben und die Zahl der Unfälle und der Verkehrstoten gegen Null driften zu lassen.
Würden Sie dem vorbehaltlos zustimmen? Nicht?
Sie halten das für einen weit hergeholten Scherz?
Dann schauen sie sich mal den eben bekannt gegebenen Verordnungsentwurf des Bundesumweltministerium zum “Solariengesetz” an. Dort werden alle diese Maßnahmen – und das gelegentlich doppelt – „verordnet“ für Nutzer und Betreiber von Solarien.
Nach dreissig Jahren ohne verpflichtende Regeln und Vorschriften (ausser den gängigen Geräte-Normen) – um im Bild zu bleiben: ohne Straßenverkehrsordnung und Fahrlehrer-Ausbildungsvorschriften – holt der Gesetz- und Verordnungsgeber jetzt alles Versäumte nach und geht dabei ohne Rücksicht auf Verluste in die Vollen. Mehr Regulierung geht nicht, so viel Regulierung war noch nie. Da bleibt keine Entscheidungslücke offen. Nicht für den mündigen Verbraucher und nicht für den Sonnenstudio-Unternehmer im Wettbewerb.
Die Frage drängt sich auf: Soll hier der derart administrativ drangsalierte Sonner mit Nachdruck auf die verbleibenden “Freiheitsbereiche”: Balkon, Baggersee und Ballermann, gedrängt werden?
Ist Vernunft und Verantwortung – auch beim Genuss von UV-Strahlen – tatsächlich nur hinter Paragraphengittern sicher? Gibt es zwischen totaler Regellosigkeit und totaler Ver-regulierung keinen Mittelweg, durch Rahmensetzung geschaffene Freiräume für persönliche Entscheidungen zum Beispiel? Schon die Schildbürger scheiterten einst bei dem Versuch, die Sonnenstrahlen einzufangen und ins Rathaus zu tragen.
Noch handelt es sich ja um einen Entwurf, da bleibt noch Zeit zum Nachdenken.


Freiwillige gegen staatliche Regelung – wirklich ein Gegensatz?